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   OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09   

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OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09 (https://dejure.org/2010,21067)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - 1 B 299/09 (https://dejure.org/2010,21067)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - 1 B 299/09 (https://dejure.org/2010,21067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 39; VwVfG § 73, § 75
    Planfeststellungsverfahren, Planrechtfertigung, Präklusion, Planungshoheit der Gemeinde, Problembewältigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Belange einer Gebietskörperschaft i.R.d. Baus einer Landesstraße über deren Marktplatz unter Berücksichtigung des Abwägungsgebots gem. § 39 Abs. 3 S. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG); Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz durch eine Gebietskörperschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachtung der Belange einer Gebietskörperschaft i.R.d. Baus einer Landesstraße über deren Marktplatz unter Berücksichtigung des Abwägungsgebots gem. § 39 Abs. 3 S. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG); Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz durch eine Gebietskörperschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Dabei erstreckt § 75 Abs. 1 VwVfG die Planungskompetenz der Planfeststellungsbehörde - und zugleich deren Pflicht zur Bewältigung der mit dem Vorhaben aufgeworfenen Probleme - nur auf notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, wozu auch das Straßennetz der Antragstellerin und die Plätze auf ihrem Gebiet gehören (sh. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.2.1988 - 4 C 54/84 -, zit. nach juris).

    Ebenso wie dem Vorhabenträger Vorkehrungen zum Schutz privater und öffentlicher Belange nur zum Ausgleich von erheblichen oder unzumutbaren Beeinträchtigungen aufgegeben werden können, sind auch Folgemaßnahmen nur erforderlich und zulässig, um nachhaltige Störungen der Funktionsfähigkeit anderer Anlagen zu beseitigen (BVerwG, Urt. v. 12.2.1988 - 4 C 54/84 -, zit. nach juris) bzw. zu verhindern.

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Dabei kann eine Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 - Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 - Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, jeweils zit. nach juris).

    Das Selbstgestaltungsrecht ist nur betroffen, wenn das in Rede stehende Vorhaben das örtliche Gepräge oder die örtlichen Strukturen grundlegend ändert (BVerwG, Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 -, zit. nach juris).

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Selbst unvermeidbare Anpassungen fallen deshalbdann nicht unter den Begriff der Folgemaßnahme, wenn sie ein umfassendes eigenes Planungskonzept voraussetzen (BVerwG, Beschl. v. 24.8. 1987 - 4 B 129.87 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Dabei kann eine Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 - Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 - Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 18.03.2008 - 9 VR 5.07

    Eilantrag der Gemeinde Bucha gegen Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    2.3.2 Die in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgte kommunale Selbstverwaltungsgarantie vermittelt der Antragstellerin eine wehrfähige, in die Abwägung nach § 39 Abs. 3 Satz 1 SächsStrG einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine bestimmte Planung der Gemeinde störtoder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (sh. BVerwG, Beschl. v. 18.3.2008 - 9 VR 5/07 -, zit. nach juris zu § 17 Abs. 2 FStrG m. w. N.).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Dies gilt selbst dann, wenn ihr Grundeigentum für das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen wird (sh. hierzu BVerwG, Beschl. v. 9.10.2003 - 9 VR 6/03 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Dabei kann eine Gemeinde mit eigenen Planungen eine Fachplanung unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urt. v. 11.1.2001 - 4 A 12.99 - Urt. v. 26.2.1999 - 4 A 47.96 - Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 -, jeweils zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 18.96

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Anfechtung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Das kann der Fall sein, wenn ein Vorhaben der Fachplanung das Ortsbild entscheidend prägt und nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirkt (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1999 - 4 VR 18.96 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 26.07.1993 - 4 A 5.93

    Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Das Abwägungsgebot des § 39 Abs. 3 Satz 1 SächsStrG ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (sh. BVerwG, Beschl. v. 26.7.1993 - 4 A 5/93 -, zit. nach juris m. w. N.).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Behördenbeteiligung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 1 B 299/09
    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offen halten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muss er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1999 - 11 A 8.98 -, zit. nach juris).
  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Das in Rede stehende Vorhaben muss danach das örtliche Gepräge oder die örtlichen Strukturen grundlegend ändern (Sächs. OVG, B. v. 21.04.2010 - 1 B 299/09 -, juris, Rdnr. 21), das bauliche Gefüge der Kommune also um ein Element anreichern, das dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand einen annähernd neuen Charakter gibt (OVG Berl.-Brandb., U. v. 25.04.2006 - OVG 10 A 14.04 -, juris, Rdnr. 27).
  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

    Das in Rede stehende Vorhaben muss danach das örtliche Gepräge oder die örtlichen Strukturen grundlegend ändern (Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. April 2010 - 1 B 299/09 -, juris), das bauliche Gefüge der Kommune also um ein Element anreichern, das dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand einen annähernd neuen Charakter gibt (VG Gießen, Beschluss vom 25. März 2011 - 8 L 50/11.GI -, juris).
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